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Weiterbildung fördern lassen in Niedersachsen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmensbeschäftigte aus Firmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Inhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten

Was wird gefördert?

  • Kosten für Qualifizierungen (z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Weiterbildungsmaßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Wie wird gefördert?

Unter folgenden Bedingungen (laut NBank) wird gefördert:

  • Die Dauer der Weiterbildung ist auf 24 Monate beschränkt. Nur in Einzelfällen kann eine längere Dauer genehmigt werden.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.
  • Nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
  • Von der Förderung sind zudem Maßnahmen wie der Qualifizierung von Personen, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind sowie einige andere. Eine genaue Definition findet sich auf der Website der NBank.

Voraussetzungen

Die Qualifikationen müssen inhaltlich in sich abgeschlossen sein und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen.

Antragstellung

  • Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
  • Die Antragstellung zur Förderung sollte grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
  • Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden.

Bemessungsgrenzen

  • Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
  • Die Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Teilnehmer/in und Zeitstunde zuwendungsfähig.

Kofinanzierung

  • Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens der Unternehmen mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden.
  • Als anrechenbare Personalausgaben für Teilnehmer/innen werden auf Grundlage eines Pauschalsatzes von 19 Euro pro Qualifizierungsstunde anerkannt.

Hinweis: die o.a. Daten stützen sich auf die Website der NBank: hier klicken ...

Ihr Ansprechpartner: Andreas Stammhammer

Andreas Stammhammer

Standort Braunschweig

Gerne stehe ich Ihnen persönlich bei allen Fragen zur Verfügung!
Telefon: 0531 70224942
E-Mail: a.stammhammer@kaemmer-consulting.de

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