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Weiterbildung fördern lassen in Sachsen-Anhalt

Lassen Sie als Unternehmen aus Sachsen-Anhalt Ihre Weiterbildung fördern!

Wer wird gefördert?

Weiterbildungen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III

Zusatzqualifikationen:

  • volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
  • volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen

Was wird gefördert?

Weiterbildungen:

  • Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
  • nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro

Zusatzqualifikationen:

  • Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten
    > berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
    > IT-Kompetenzen
    > betriebswirtschaftliche Kompetenzen
    > Fremdsprachen
    > sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen
  • nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro

Wie wird gefördert?

Weiterbildungen:

  • Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
  • bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. 
    Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder
    geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden,
    Leiharbeiterinnen und -arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende
    oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad
    einer Behinderung
  • bis 60 % für alle anderen Berechtigten

Zusatzqualifikationen:

  • Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten

Ihre Ansprechpartnerin: Daisy Langner

Daisy Langner

Leiterin Standort Magdeburg

Gerne stehe ich Ihnen persönlich bei allen Fragen zur Verfügung!
Telefon: 0391 8190918
E-Mail: d.langner@kaemmer-consulting.de

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